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· Mitwirken bei der Bauleitplanung Erarbeiten von Maßnahmen zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung
· Gliederung und Zuweisung von Gebieten nach schalltechnischen Kriterien
· Beratung bei der Gestaltung und Anordnung von Gebäuden nach schalltechnischen Kriterien Beurteilung von Planungsentwürfen
· Bemessung von Abschirmmaßnahmen an Verkehrslinien (Straße, Schiene)
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