Bauakustische Messausrüstung zur Durchführung von Messungen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
Messgeräte zur zeitlichen Registrierung und Frequenzanalyse von Schalleinwirkungen
Software zur Geräuschanalyse und zur Berechnung von
Lärm- Immissionen
Die bauakustische Messausrüstung unterliegt der ständigen Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Die Prüfstelle nimmt regelmäßig an den Vergleichsmessungen beim Staatlichen Materialprüfungsamt Nordrhein- Westfalen teil.
Die Schallpegelmesser unterliegen der Eichpflicht.