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· die Luftschalldämmung z.B. Schalldurchgang durch Trennwände, Geschossdecken; · die Trittschalldämmung z.B. Schallübertragung beim Begehen von Geschossdecken, Treppen; · den Schutz gegenüber Geräuschen aus haustechnischen Anlagen z.B. Schallübertragung bei Betätigung von Wasser-/Abwasser- Installationsanlagen, Heizungsanlagen, Fahrstuhlanlagen, Lüfter, elektr. Türschließer; |
Schalltechnische Kenngrößen |
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Es werden maximal 3 bauakustische Situationen untersucht, z.B. Hierfür ist im Mittel ein Zeitaufwand von ca. 3 Stunden erforderlich. Bei Bedarf kann der Prüfbericht nachgereicht werden, z.B. wenn die Ergebnisse Anlass zu einer juristischen Beweissicherung geben sollten. Für diese zusätzlichen Leistungen fallen dann Kosten an in Höhe der Differenz gegenüber den Pauschalsätzen für bauakustische Messungen gemäß unserer aktuellen Honorarliste. |
Was beinhalten die Basismessungen? |
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Pauschalsätze für Messungen · im Stadtgebiet Karlsruhe, Ettlingen, Rastatt, Baden-Baden · im Radius bis 50 km · im Radius 50 km - 100 km · im Radius 100 km - 200 km |
Bemessung der Fahrtkostenpauschale |
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Während den Messungen können sich den jeweiligen Messräumen keine Personen aufhalten, da einerseits zeitweilig laute Prüfgeräusche veursacht werden, andererseits im Empfangsraum keine Störgeräusche veursacht werden dürfen.. Störgeräusche, wie z.B. durch Hausgeräte, laute Maschinen und unübliche starke Außengeräusche müssen weitmöglichst unterbunden sein. |
Was ist bei der Durchführung der Messungen zu beachten? |
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